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Garantiebedingungen

Lenco Zonwering B.V., mit Sitz in Best, Bedrijfsweg 8, garantiert hiermit den Auftraggebern und ihren Rechtsnachfolgern:

a. Während eines Zeitraums von zwei Jahren des Sonnenschutzsystems, das nachweislich auf eine unzureichende Qualität gemäß den üblichen NEN-Normen zurückzuführen ist; während eines Zeitraums von fünf Jahren Mängel an der Beschichtung, die darauf zurückzuführen sind, dass die vom Verband der Fenster- und Fassadenindustrie (VMRG) festgelegten Toleranznormen überschritten wurden.

b. Für einen Zeitraum von zwei Jahren für elektrische Antriebe und Steuerungskomponenten, die von Lenco Zonwering B.V. geliefert werden.

c. Die angegebenen Garantiezeiten gelten ab dem Lieferdatum, das auf der von Lenco Zonwering B.V. zur Verfügung gestellten Garantieerklärung und/oder dem Datum der Verkaufsrechnung von Lenco Zonwering B.V. angegeben ist.

d. Die Garantie erstreckt sich nur auf den Ersatz oder die Reparatur dessen, was vom Kunden als mangelhaft im Sinne der Qualitätsanforderungen nachgewiesen wird, jedoch unter der Voraussetzung, dass
dass diese Tätigkeiten bis zur Höhe des Nettovertragspreises des betreffenden Teils zu Lasten von Lenco Zonwering B.V. gehen.

e. Unter den in dieser Bestimmung genannten Qualitätsanforderungen sind die Anforderungen zu verstehen, die am Tag der Abgabe des Angebots galten.

f. Jeglicher Anspruch auf Ersatz von direkten oder indirekten Geschäfts- oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, Lenco Zonwering B.V. für alle Kosten zu entschädigen,
Schäden und Zinsen, die diesem durch Schadenersatzansprüche Dritter entstehen können.

g. Mängel, für die diese Garantie in Anspruch genommen wird, müssen unverzüglich schriftlich bei Lenco Zonwering B.V. gemeldet werden. Lenco Zonwering B.V. verpflichtet sich zu Mängeln,
für die zu Recht Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, so schnell wie möglich aufgehoben werden. Der Auftraggeber gibt Lenco Zonwering B.V. ausreichend Gelegenheit, dies ohne Berechnung von Kosten zu tun, und gestattet darüber hinaus ohne Berechnung von Kosten die Verwendung von Hebezeugen, Gerüsten, Glaswaschanlagen, verfügbaren Energiequellen und dergleichen.

h. Wenn Lenco Zonwering B.V. in Erfüllung der Garantieverpflichtungen Teile austauscht, gehen die ausgetauschten Teile in das Eigentum von Lenco Zonwering B.V. über.

i. Durch den Austausch oder die Reparatur wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert.

j. Außerhalb der Garantie:

– Geringfügige Unvollkommenheiten in der Ausführung, die die Unversehrtheit nicht beeinträchtigen
– Mängel oder Schäden, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäßen oder falschen Gebrauch, Nichtbeachtung oder fehlerhafte Befolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen oder sonst auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind.
– Defekte aufgrund überfälliger Wartung. Reinigen Sie die Profile je nach Verschmutzung vor Ort mindestens einmal pro Jahr, vorzugsweise auch unter Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen, wie in der nachstehenden Übersicht angegeben. Ab Zone 2 wird empfohlen, die Profile mindestens zweimal pro Jahr zu reinigen. Das Aluminium kann mit einem neutralen, in (warmem) Wasser gelösten Reinigungsmittel gereinigt werden. Verwenden Sie daher kein Soda oder alkalische Mittel. Von Scheuermitteln wird dringend abgeraten, da sie die Oberfläche der Beschichtung beschädigen. Wir empfehlen außerdem, die Beschichtung während der Reinigung auf Beschädigungen zu überprüfen und sie gegebenenfalls auszubessern.
– Schäden, die durch Formveränderungen an Bauwerken, durch unsachgemäß ausgeführte Bauarbeiten oder durch die Verwendung mangelhafter Baumaterialien entstehen.
– Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Feuer, Sturm (Windstärke größer als 17,2 m/s), Überschwemmung, Schneeverwehungen usw.
– Schäden, die durch eine vorübergehende oder dauerhafte Veränderung der Umgebung oder durch den Kontakt mit chemisch aggressiven Stoffen entstanden sind.
– Schäden, die sich aus Arbeiten ergeben, die nicht von oder im Namen von Lenco Zonwering B.V. an den gelieferten Waren ausgeführt wurden.
– Verfärbungen oder Glanzverluste, die innerhalb der Normen liegen.
– Das Objekt muss vom Boden aus mit Hilfe von Leitern zugänglich sein, die gemäß den Bestimmungen des SCC entsprechend anwendbar sind. Die Kosten für jede
Bauarbeiten und/oder die Verwendung von Hilfsmitteln fallen nicht unter die Garantie.

k. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde ohne schriftliche Genehmigung von Lenco Zonwering B.V. Reparaturen an den gelieferten Waren vornimmt oder vornehmen lässt.

l. Die Garantieerklärung gilt nicht, wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem oder anderen zwischen den Parteien bestehenden Verträgen in Verzug ist.

m. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Garantiebestimmungen oder weiteren sich daraus ergebenden Vereinbarungen ergeben, werden von demselben Gericht entschieden, das für den Liefer- und Montagevertrag zuständig ist.


Abbildung eins: Klimabedingungen nach Punkt j.